Überholen an Bushaltestellen

 

Wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und das Warnblinklicht einschaltet, dann darf er mit maximal Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Überholt ein anderer Fahrer schneller und kommt es zu einem Unfall, dann trifft ihn eine Haftung von 75%. So hat es das OLG Koblenz (Urteil vom 12.08.2013, Az. 12 U 806/11) entschieden.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Fahrer den Bus mit ca. 20 km/h überholt und war mit einem unachtsam die Straße querendem Kind kollidiert. Nach Auffassung des Gerichts wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn der Fahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt hätte, da dann das Kind genügend Zeit gehabt hätte, die Straße sicher zu überqueren. Das Urteil verdeutlicht die besonders hohen Aufmerksamkeitspflichten für Fahrzeugführer bei einem an einer Haltestelle miteingeschalteten Warnblinklichtern stehenden Bus.

 

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