Kausalität eines Geschwindigkeitsverstosses


Das OLG Saarbrücken (Urteil vom 14.08.2014, Az. 4 U 150/13) hat entschieden, dass ein Geschwindigkeitsverstoß auch dann kausal für den Schaden ist, wenn bei Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit der Unfall zwar nicht vermieden worden wäre, aber die Unfallfolgen wesentlich geringer ausgefallen wären.

 

Konkret ging es um einen Sachverhalt, bei dem der Fahrzeugführer eines PKW mit Anhänger am rechten Straßenrand hielt, um so dann mit seinem Gespann zu wenden. Dabei übersah er ein von hinten kommendes zweites Fahrzeug. Dieses Fahrzeug war mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs und stieß mit dem Gespann zusammen. Der Sachverständige führte aus, dass zwar nicht sicher sei, ob der Unfall bei ordnungsgemäßer Geschwindigkeit vermieden worden wäre, aber in jedem Fall wären die Folgen (ein Toter, erheblicher Sachschaden) deutlich geringer ausgefallen. Dies ist nach dem Urteil des OLG bei der Haftungsabwägung zu berücksichtigen.