Vorfahrtsverletzung beim Abbiegen

 

Wenn Busse gerade im innerstädtischen Bereich abbiegen, kommt es aufgrund der Enge der Straßen nicht selten vor, dass sie beim Abbiegevorgang teilweise auch die Gegenfahrbahn benutzen müssen. In einem solchen Fall ist besondere Vorsicht geboten, insbesondere wenn man die Vorfahrt gewähren muss. So hat es das LG Saarbrücken (Urteil vom 01.02.2013, Az. 13 S 176/12) entschieden.

In dem Fall wollte eine PKW-Fahrerin nach rechts in eine bevorrechtigte Straße abbiegen. Von dort bog ein Bus nach links in die von der PKW-Fahrerin befahrene Straße ab und musste dabei teilweise auch die Gegenfahrbahn benutzen. Es kam zum Zusammenstoß. Das Gericht hat entschieden, dass die PKW-Fahrerin auch hinsichtlich der Mitbenutzung der Gegenfahrbahn die Vorfahrt hätte gewähren müssen. Die Quote wurde mit ¾ zu Lasten der Klägerin nur deshalb gemindert, weil sich auch die spezifische Betriebsgefahr des Busses aufgrund seiner Größe durch das Mitbenutzen der Gegenfahrbahn realisiert hat.

 

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