Mithaftung von Kommune und Autofahrer bei großen Schlaglöchern

 

Nach dem Ende des letzten Winters war es besonders frappierend: Der Frost hat teilweise sehr große Schlaglöcher in die Straßen gerissen. Das OLG Jena hat im Urteil vom 31.05.2011 (Az. 4 U 884/10) den Kommunen ins Stammbuch geschrieben, dass sie für die schnelle Beseitigung der Schlaglöcher verantwortlich sind und bei Schäden durch die Schlaglöcher in Mithaftung geraten.

 

Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein ca. 1 cm tiefes und ca. 50 x 50 cm großes Schlagloch. Die Kommune hatte zwar versucht, dieses mit Kaltmischgut zu „flicken“, was aber keinen Erfolg brachte. Eine Reparatur mit Heißmischgut war zwar geplant, aber noch nicht durchgeführt. In der Zwischenzeit kam es zu Schäden an einem Fahrzeug, welches das Schlagloch durchfuhr.

 

Das OLG hat eine Haftung von 50:50 für Kommune und Fahrzeugführer ausgeurteilt. Dabei stellte es darauf, dass auch beim Befahren kommunaler Straßen das Sichtfahrgebot gelte und entsprechend der Fahrzeugführer gehalten ist, das erkannte Schlagloch entsprechend langsam zu durchfahren, damit es nicht zu einem Schaden kommt.

 

 

 

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