Kostentragung bei Abstellen auf Supermarkt-Parkplatz

 

Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Supermarkt-Parkplatz (oder anderen privaten Parkflächen) abstellt, riskiert, abgeschleppt zu werden und die Kosten dafür zu tragen. Der BGH hat mit Urteil vom 02.12.2011 (Az. V ZR 30/11) seine bisherige Rechtsprechung zu dieser Thematik bestätigt.

 

Demnach stellt das unbefugte Abstellen eine verbotene Eigenmacht gemäß § 858 Absatz 1 BGB dar, derer sich der Grundstückseigentümer mittels Abschleppen erwehren darf. Die Kosten hierfür trägt der Fahrzeughalter, wobei ihm gegenüber nicht nur die reinen Abschleppkosten geltend gemacht werden können, sondern auch die Kosten, die zur Vorbereitung des Abschleppens (beispielsweise die Halterermittlung etc.) entstanden sind. Nicht umfasst sind die Kosten, die der Eigentümer zur Überwachung der Parkfläche regelmäßig aufwendet.

 

 

zurück