Sicherung von Kindern im Fahrzeug

 

Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss vom 05.11.2013 (Az.: RBs 153/13) Grundsätze zur Pflicht der Sicherung von Kindern im Fahrzeug durch den Fahrzeugführer aufgestellt. Demnach trifft den Fahrzeugführer gemäß § 23 Absatz 1 Satz 2 StVO in Verbindung mit § 3 Absatz IIa StVO insbesondere die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass ein Kind im Fahrzeug ordnungsgemäß angeschnallt ist und dies auch während der gesamten Fahrt bleibt.

 

Im vorliegenden Fall war das Kind vier Jahre alt und motorisch wie geistig in der Lage, sich selbst abzuschnallen. Hier trifft den Fahrzeugführer die weitergehende Pflicht, ständig darüber zu wachen, dass das Kind angeschnallt bleibt. Das OLG geht sogar so weit, dass der Fahrzeugführer gegebenenfalls seine Fahrtroute so wählen muss, dass er jederzeit anhalten kann, um das Kind wieder anzuschnellen oder dass er gehalten ist, eine Begleitperson mitzunehmen. Weiterhin betonte das OLG, dass einem vierjährigen Kind deutlich gemacht werden muss, welche schweren Folgen eintreten können, wenn es sich während der Fahrt abschnallt.

 

 

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