Kündigungsfrist des § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB europarechtswidrig

 

Bislang regelte § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB, dass im Fall einer Kündigung die Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers vor Vollendung dessen 25. Lebensjahrs außer Betracht bleiben. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19.01.2010 (Az. C-555/077) diese Vorschrift für europarechtswidrig erklärt. Die in der Regelung festgesetzte Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung (konkretisiert durch die Richtlinie 200/78/EG) und enthält eine Ungleichbehandlung, die an das Alter anknüpft.

 

Die Folge dieser Entscheidung ist, dass nationale Gerichte diese Bestimmung nicht mehr anwenden dürfen. Damit hätte jedes deutsche Gericht mit Verweis auf den EuGH die Möglichkeit, die Norm für nicht anwendbar zu erklären. Dies stellt insoweit ein Novum dar, da bislang das Verwerfungsmonopol ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht gelegen hat.

 

 

 

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