Altersgrenze für Piloten

 

Bislang existierten in den Arbeitsverträgen von Piloten eine Klausel, vermöge dessen das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 60. Lebensjahres beendet wird. Begründet wurde dies mit den Bestimmungen zur Lizensierung von Piloten von Flugzeugen, wonach Piloten über 60 nur dann einer Crew mit mehreren Piloten weiter eingesetzt werden können, wenn die anderen Kollegen jünger sind. Ab dem 65. Lebensjahr dürfen Piloten nicht mehr eingesetzt werden.

 

Das BAG hat nun (Urteil vom 15.02.2012, Az. 7 AZR 946/07) entschieden, dass eine tarifliche Altersgrenze für Piloten bei Vollendung des 60. Lebensjahrs gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Dies wird vor allem damit begründet, dass gerade ein Einsatz des Piloten bis zum 65. Lebensjahr noch möglich ist.

 

 

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