Verkehrslärm bei Umleitung ein Mietmangel?

 

Wenn an großen Hauptverkehrsstraßen gebaut wird, kommt es durchaus vor, dass der Verkehr durch Wohngebiete umgeleitet werden muss, die dann unter erhöhtem Lärm und weiteren Emissionen zu leiden haben. Doch stellt dies auch einen Mietmangel dar?

Der BGH (Urteil vom 19.12.2012, Az. VIII ZR 152/12) hatte einen solchen Sachverhalt zu entscheiden und hat einen Minderungsanspruch abgelehnt. Er führt dabei aus, dass nur die Tatsache einer Zunahme des Verkehrs und des damit verbundenen Lärms keinen Mangel darstellt. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn bei Vertragsschluss die ruhige Lage der Wohnung ein wichtiges Motiv des Mieters gewesen ist, diese anzumieten.

 

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