Erfundene Mietschuldenfreiheitsbescheinigung


In den letzten Jahren hat es sich zum Normalfall entwickelt, dass bei der Neuvermietung einer Wohnung der Vermieter vom künftigen Mieter eine Bescheinigung des bisherigen Vermieters über die Dauer des Mietverhältnisses und die pünktliche Zahlung der Miete und der Kaution verlangt.

 

Der BGH hat eine solche Praxis grundsätzlich gebilligt. Allerdings macht er in seiner Entscheidung (Urteil vom 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13) auch deutlich, dass dem Vermieter ein Kündigungsrecht wegen arglistiger Täuschung zusteht, wenn der Mieter eine frei erfundene Mietschuldenfreiheitsbestätigung vorlegt. Im zu entscheidenden Fall hatte der Mieter eine Bestätigung vorgelegt, in der das Mietverhältnis an der angegebenen Adresse frei erfunden war.