Schadensersatz bei Schlüsselverlust


Verliert ein Mieter einen Schlüssel einer zentralen Schließanlage, so kann er vom Vermieter für den entstandenen Schaden in Anspruch genommen werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn aus Sicherheits- oder anderen Gründen die Schließanlage ausgetauscht werden muss. Dies hat der BGH (Urteil vom 05.03.2014, Az. VIII ZR 205/13) entschieden. Der für einen Schadensersatz nötige Substanzeingriff entsteht nicht allein durch die bloße Herstellung eines Ersatzschlüssel, sondern erst bei Tausch der kompletten Schließanlage.