Unpünktliche Mietzahlung nicht dulden

 

Es ist ständige Rechtsprechung, dass eine wiederholte unpünktliche Zahlung des Mietzinses trotz vorheriger Abmahnung eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der BGH hat jedoch im jüngsten Urteil (vom 04.05.2011, Az. VIII ZR 191/10) zu dieser Frage festgestellt, dass es auf den Einzelfall ankommt.

 

Im dabei zugrunde liegenden Sachverhalt bestand das Mietverhältnis bereits seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts und der Mieter zahlte die Miete seit Beginn nicht termingerecht. Erst im Jahr 2007 mahnte die Vermieterin den Mieter ab und kündigte wenig später fristlos. Der BGH sah hierin eine jahrelange Duldung mit der Folge, dass eine fristlose Kündigung unberechtigt sei.

 

Im Ergebnis kann dies nur eins bedeuten: Zahlt der Mieter nicht pünktlich, so ist er sofort hieran zu erinnern. Setzt er dennoch sein vertragswidriges Verhalten fort, so kann nach vorheriger Abmahnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

 

 

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