Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

 

Zahlungsrückstände aus Mietverhältnissen sind keine Seltenheit. Für Extremfälle ist der Begriff des „Mietnomaden“ mittlerweile gebräuchlich. Verständlich, dass Vermieter ein Interesse haben, bei einer Neuvermietung ihren neuen Mieter etwas besser zu kennen. Vielfach verlangen sie daher von diesem eine Mietschuldensfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters. Doch hat ein Mieter gegenüber seinem bisherigen Vermieter einen Anspruch auf Ausstellung einer solchen Bescheinigung?

 

Der BGH sagt in seinem Urteil vom 30.09.2009 (Az. VIII ZR 238/08) eindeutig „Nein“. Im Regelfall fehlt dazu eine vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag. Auch eine gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung besteht nicht.

 

 

 

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