Verjährungshemmung durch selbstständiges Beweisverfahren

 

Hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens von Mängeln im Baurecht wird nicht selten ein selbstständiges Beweisverfahren angestrengt. Dies dient meist dazu, das Bestehen von Werklohnansprüchen zu untermauern. Nicht selten kommt aufgrund der längeren Verfahrensdauer die Frage der Verjährung von Ansprüchen auf.

 

Das OLG Hamm hat mit seinem Urteil vom 30.05.2011 (Az. 17 U 152/10) die bisherige Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 1729) untermauert und deutlich gemacht, dass ein selbstständiges Beweisverfahren die Verjährung gerade solcher Ansprüche hemmt, die Gegenstand des Beweisverfahrens sind. Wenn es in diesem Verfahren um das Bestehen oder Nichtbestehen angeblicher Mängel geht, dann ist davon der Anspruch auf Werklohn unmittelbar betroffen.

 

 

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