Beweislast bei Setzungsrissen

 

Auf einem Grundstück wird ein erhebliches Bauvorhaben realisiert, welches auch eine große Baugrube bedingt. Auf dem Nachbargrundstück kommt es beim Aushub der Baugrube zu erheblichen Setzungsrissen. Die Kosten deren Sanierung verlangt der Nachbarn vom Bauherrn ersetzt. Dieser wendet ein, dass die Risse bereits vorher vorhanden waren und im Übrigen die Bauarbeiten nicht kausal dafür verantwortlich zu machen sind.

 

Das OLG München hat in seinem Urteil vom 26.06.2012 (Az. 13 U 4950/11) die Klage des Nachbarn abgewiesen. Dabei stellt das Gericht fest, dass es mehrere Ursachen für die Risse gegeben hat. Dies waren zum einen die Bauarbeiten, zum anderen aber auch die Witterung sowie ein sehr inhomogener Baugrund. In einer solchen Konstellation ist es dem Nachbar nicht gelungen, den genauen Verursachungsbeitrag der Bauarbeiten zu benennen.

 

Für die Praxis bedeutet dies, dass zwar der Nachbar nicht den Nachweis führen muss, dass die Bauarbeiten alleinige Ursache für Setzungsrisse sind. Allerdings ist es an ihm, den konkreten Verursachungsbeitrag aufzuzeigen. Dies dürfte den Nachbarn regelmäßig vor erhebliche Probleme stellen und zwingt ihn zu einer umfassenden Dokumentation und zeugenschaftlichen Begutachtung.

 

 

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