Ausgleichsanspruch unter Nachbarn bei Brandschaden

 

In einem Reihenhaus kommt es zu einem Brand. Dabei wird nicht nur das Haus selbst sondern auch die Nachbarhäuser beschädigt. Es ist nicht zu ermitteln, ob der Brand durch Verschulden eines der Bewohner oder durch einen unabwendbaren technischen Defekt verursacht wurde. Die Gebäudeversicherung hat die Eigentümer der Nachbarhäuser entschädigt und verlangt dies nun von der Bewohnerin, der Ehemann Eigentümer des Hauses ist, zurück.

 

Dem hat der BGH stattgegeben (Urteil vom 01.04.2011, Az. V ZR 193/10). Er stützt dies auf den verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch nach § 906 Absatz 2 BGB. Diesen kann die Versicherung aus übergegangenem Recht der Nachbarn geltend machen. Die Bewohnerin ist als Störerin nach §§ 1004 Absatz 1 und 862 Absatz 1 BGB zu behandeln, so dass es nicht darauf ankommt, ob sie Eigentümerin des abgebrannten Hauses ist oder nicht.

 

 

 

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