Altersgrenzen für Sachverständige rechtswidrig

 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verlieren nach den gängigsten Ordnungen vieler IHKs ihre Bestellung bei Überschreiten einer bestimmten Lebensaltersstufe. Im Zuge der Einführung des AAG hat hiergegen ein Sachverständiger wegen Alters-Diskriminierung geklagt.

 

Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat er nun im zweiten Anlauf, nach entsprechendem Hinweis durch das Bundesverfassungsgericht, Recht bekommen. Demnach verstoßen starre Altersgrenzen in den Sachverständigenordnungen gegen das AAG und sind nichtig. Vielmehr müssen die IHKs in jedem Einzelfall prüfen, ob die Bestellungsvoraussetzungen aufgrund der Fachkunde und der persönlichen Leistungsfähigkeit (noch) gegeben sind.

 

 

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