Verbindung von Beschlussanfechtungsverfahren

 

Wenn zwei verschiedene Wohnungseigentümer unabhängig voneinander denselben Beschluss anfechten, dann müssen beide Verfahren zwingend miteinander verbunden werden. Erfolgt die Verbindung dennoch nicht, so ist der Ausgang des einen Rechtsstreits mit dem Ausgang des anderen Rechtsstreites verbunden. Wird also in dem einen Rechtsstreit eine Entscheidung verkündet, so findet diese auch auf den anderen Rechtsstreit Anwendung, da es sich um den gleichen Streitgegenstand handelt. So hat es der BGH (Urteil vom 26.10.2012, Az. V ZR 7/12) entschieden.


 

 

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