Der WEG-Verwalter als Ordnungspflichtiger

 

Abermals wird durch gerichtliche Entscheidung ein WEG-Verwalter als ordnungspflichtiger Störer durch die zuständige Behörde in Anspruch genommen. Im Urteil vom 20.08.2010 des VG Düsseldorf (Az. 25 K 3682/10) ging es um die Einhaltung des Brandschutzes. Das Gericht verweist dabei auf § 27 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 Nr. 4 WEG, wonach der Verwalter in dringenden Fällen berechtigt ist, für die Wohnungseigentümer Maßnahmen zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums zu treffen. Dazu zähle auch der Brandschutz.

 

Diese Rechtsprechung ist durchaus behördenfreundlich, da es für die Behörde einfacher ist, sich nur an den Verwalter zu halten. Deshalb wird diese Entscheidung, ebenso wie bereits ähnlich ergangene Entscheidungen, kritisiert und es bleibt abzuwarten, wie sich andere Gerichte hierzu positionieren.