Nachbarrecht zwischen Wohnungseigentümern

 

Der BGH hat mit Urteil vom 25.10.2013 (Az.: V ZR 230/12) entschieden, dass bei Schadensausgleichsansprüchen zwischen Wohnungseigentümern innerhalb einer WEG nachbarrechtsähnliche Regelungen Anwendung finden. Im konkreten Fall ging es um den Ausgleich von Wasserschäden durch eine unverschuldete Lösung einer Schlauchverbindung in einer unter dem Schadensort gelegenen Eigentumseinheit.

 

Der BGH führt aus, dass das Sondereigentum „echtes Eigentum“ für den Einzelnen darstellt und damit als eine Art „Ersatzgrundstück“ fungiert. Damit sind nachbarrechtliche Grundsätze anwendbar. Die Situation ist jedoch nicht mit dem Rechtsverhältnis zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum oder dem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter vergleichbar.

 

 

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